(Einkommensbesteuerung von Destinatärsleistungen von Stiftungen im Übergangszeitraum vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren – Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei einem grundlegenden Systemwechsel – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000)
Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei Versagung des Sonderausgabenabzugs für an Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten gezahltes Schulgeld