Analoge Anwendung der Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 4. März 2015 als NV-Entscheidung abrufbar.
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 – Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet – Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)