Zum Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm bei vorsätzlicher Übererklärung unter dem Regelungsregime des Art. 53 Abs. 1 EGV 796/2004
Betriebliche Altersversorgung – Betriebsrentenanpassung nach der Leistungsordnung des Essener Verbandes – Berücksichtigung eines sog. biometrischen Faktors