Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die Ermittlung der Anwartschaften der beitragsfrei Versicherten bei der Systemumstellung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
(§ 47 Nr 5 TVöD BT-V als abschließende Vergütungsregelung – kein Anspruch auf Zahlung eines Taucherzuschlags nach TV-Taucherzuschläge während der Ausbildung zum geprüften Taucher)