Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Kapitalanlegers von Beratungsfehlern
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Architekten; Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung bei schwerwiegendem Baumangel; Ersatz für entfernte Mangelfolgeschäden
Fehlende Zulassung der Berufung – Berufungsfähigkeit – Arbeitslosengeld II als laufende Leistung – Begrenzung des Streitgegenstandes durch 6monatigen Bewilligungszeitraum