Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung gezogene Nutzungen eines Gewerbegrundstücks nach Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens
(Keine Klage im Verfahren wegen AdV – Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Keine Umdeutung der eindeutigen Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters – Entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Beschwerdeverfahren)
Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Baden-Württemberg: Parteierweiterung nach einem Mahnverfahren in einer Verkehrsunfallsache auf den Versicherungsnehmer der Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren