Markenbeschwerdeverfahren – „Polo Club am Meer (Wort-Bild-Marke)/BEVERLY HILLS POLO CLUB (Wort-Bild-Marke, Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr vor dem Hintergrund der Markenusurpation/selbständig kennzeichnenden Stellung – Kostenentscheidung: keine Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Call & Surf“ – keine Unterscheidungskraft – Beschränkung des Dienstleistungsverzeichnisses – Geltendmachung nachträglicher Verkehrsdurchsetzung – Beschränkung des Zeitranges – Zurückverweisung an das DPMA zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung