Markenbeschwerdeverfahren – „POP MIX/POP (IR-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Omega/OMEGA“ – zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren – kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst – kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz