Markenbeschwerdeverfahren – „Angel-J Collection (Wort-Bild-Marke)/ANGEL“ – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens bzw. der Markenusurpation – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Schutz von Unternehmenskennzeichen: Störung einer kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Markeneintragung; Rechtsverletzung durch Verwendung als Produktkennzeichnung – Peek & Cloppenburg II
Markenbeschwerdeverfahren – „SCHWEFAL/SCHWEDOKAL“ – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung