(Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG 2002 n.F. – AdV von Steuerbescheiden wegen verfassungsrechtlicher Bedenken – Interessenabwägung – Begriff der wesentlichen Nachteile i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)
Steuerberaterhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bezüglich gestaltungsabhängiger Steuerrisiken; Hinweiserteilung an Angestellte der mandatierenden Gesellschaft