Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – Versagung von PKH sowie Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erforderlichkeit
Bemessung des Baukostenvorschusses durch den Gasnetzbetreiber: Billigkeitskontrolle der Regulierungsbehörde im Rahmen eines besonderen Missbrauchsverfahrens
Postausgangskontrolle durch das Finanzamt – Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei wegen Organisationsverschuldens versehentlicher Übersendung der Revisionsschrift mit Kurierdienst anstatt per externem Postdienstleister