Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Stichtagsregelung des § 35 EGZPO (juris: ZPOEG) – Ausschluss des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 8 ZPO (Feststellung einer Konventionsverletzung) für vor dem 31.12.2006 rechtskräftig iSd §§ 19 EGZPO, 705 ZPO abgeschlossene Verfahren mit Anforderungen der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR vereinbar
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b ZPO gestützte Restitutionsklage nach Entscheidung des EGMR, in der eine Konventionsverletzung festgestellt worden war – Zur Bedeutung der EMRK (juris: MRK) und der Entscheidungen des EGMR für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts – Sowie zu den Anforderungen der Gewährleistung von Rechtsschutzgleichheit an die Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Gewährung von PKH – hier: Verfassungsbeschwerde teils bereits unzulässig – im Übrigen jedenfalls keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG