Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug – hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer – Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes bei bloßer Kostenentscheidung weniger schwerwiegend