(Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Einstufung eines Vorgangs als verdeckte Einlage)
Regiebetriebe: Keine Kapitalertragsteuer durch Auflösung von Rücklagen, die aus Gewinnen des Jahres 2001 stammen – Umwandlung eines Regiebetriebs in eine GmbH: Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinn des Rumpfwirtschaftsjahres 2002
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft – kapitalertragsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht mit Klage gegen den Solidaritätszuschlag angreifbar