Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro