(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – vorherige Anhörung der Beteiligten – qualifizierter Vortrag nach erster Anhörung – § 45 SGB 10 anstelle von § 48 SGB 10 als Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid – Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung – absoluter Revisionsgrund)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Zurückweisung der Berufung durch Beschluss – vorherige Anhörung der Beteiligten – qualifizierter Vortrag nach erster Anhörung – § 45 SGB 10 anstelle von § 48 SGB 10 als Rechtsgrundlage für einen Aufhebungsbescheid – Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung – absoluter Revisionsgrund)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Verwerfung der Berufung als unzulässig – Bindung des LSG an die Zulassung der Berufung durch das Sozialgericht – Zulassung der Sprungrevision durch das Sozialgericht
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Entscheidung des LSG durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Ermessensentscheidung – Ermessensfehler – Entscheidung des Sozialgerichts durch Urteil ohne mündliche Verhandlung – Einverständnis der Beteiligten – Wirksamkeit der Einverständniserklärung – wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage – absoluter Revisionsgrund
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Verwerfung der Berufung als unzulässig durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – Ermessensentscheidung – Berufung gegen einen Gerichtsbescheid – Feststehen einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht – absoluter Revisionsgrund
Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – doppelte Unterkunftskosten für zwei tatsächlich genutzte Wohnungen – Ausnahme – Umzugsmonat – Abgrenzung zu Wohnungsbeschaffungskosten – Unvermeidbarkeit
(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 – Vermeidung von Hilfebedürftigkeit – Hilfebedürftigkeitsprüfung – Wohngeldnachzahlung – keine Abweichung vom Zuflussprinzip)