Kein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz in Höhe des merkantilen Minderwerts bei im Dezember 2016 erworbenem, vom Abgasskandal betroffenem (Gebraucht-)Fahrzeug (hier: Seat Exeo ST Reference 2.0 TDI)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichend begründete Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung ungeklärter Rechtsfragen – hier: Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts bzgl der Durchführung einer persönlichen Beratung iSd § 305 Abs 1 Nr 1 InsO nF; Anforderungen an die persönliche Beratung des Schuldners
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – zur Vermutung fehlenden Verschuldens eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung (hier: gem § 17 Abs 1, Abs 2 FamFG)