Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht – gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten – jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichteröffnung eines (erneuten) Klageerzwingungsverfahrens, wenn ein bereits verbeschiedenes Strafverfolgungsverlangen lediglich wiederholt und nicht auf neue Tatsachen gestützt wird
Hemmung der Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung: Änderung des Streitgegenstandes bei Wechsel der Art der Schadensberechnung ohne Erweiterung des Klageantrags; Übergang vom negativen zum positiven Interesse beim Anspruch auf Schadensersatz gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht