(Auslegung einer Versorgungsordnung – Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts – Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG)
Gehörsverletzung im Architektenhonorarprozess: Nichtbeachtung wesentlichen Parteivorbringens zu nicht erbrachten und mangelhaften Architektenleistungen