(Sozialgeld bzw Arbeitslosengeld II – Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 – kein unabweisbarer, laufender, besonderer Bedarf – kein atypischer Bedarf nach Sozialhilferecht – keine rückwirkende Anwendung von § 24a SGB 2)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Auszubildende – Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf – abstrakte Förderungsfähigkeit nach BAföG