Sozialgerichtliches Verfahren – Verweisungsbeschluss – Klage eines Sozialhilfeträgers gegen einen Einrichtungsträger auf Erstattung überzahlter Leistungen – Unzulässigkeit des Sozialrechtswegs – keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit – Sozialhilfe – Leistungserbringungsrecht – sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis – Beitritt zu einer privatrechtlichen Schuld
(Krankenversicherung – isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form zulässiger Psychotherapie – keine medizinische Rehabilitation – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – keine ärztliche ambulante Krankenbehandlung – Zuständigkeitsklärung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 bei Rehabilitationsleistungen – keine Ausgestaltung des Inhalts der Rehabilitationsleistungen durch Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw Rechtsnachfolger – kein Erstattungsanspruch des Trägers der öffentliche Jugendhilfe gegenüber Krankenkassen – keine Abweichung bzgl Auslegung der Regelung des § 35a Abs 3 SGB 8 von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts)
Krankenversicherung – Krankenkasse – Erteilung von Auskünften und Herausgabe von Unterlagen durch Hilfsmittelerbringer – vierjährige Verjährungsfrist – Streitwertbemessung der Auskunfts- und Herausgabeklage