Leasingvertrag: Zurechnung eines “Werbevertrages” über Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden durch den vom Leasinggeber mit der Vertragsanbahnung betrauten Lieferanten und Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts
Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts