Formwirksame Unterzeichnung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift: Übliche Verwendung eines vereinfachten, nicht lesbaren Namenszuges durch den Berufungsanwalt
Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks: Nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Angaben nur bei Herausstellung besonderer Eigenschaften; Begriff der “Verdünnung” – ENERGY & VODKA
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten