(Vertragsarzt – Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 – besondere Qualifikation (hier: Kommunikationsmethode AAC) – Erfordernis des Niederschlags in einer speziellen ärztlichen Weiterbildung oder Subspezialisierung – sozialgerichtliches Verfahren – Grundsatz der freien Beweiswürdigung)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist; Fristwahrung bei Einlegung der Beschwerde bei einem für deren Entgegennahme unzuständigen Gericht