Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil gegen den Wohnraummieter durch das Rechtsbeschwerdegericht im Verfahren der Zulässigkeitsprüfung für eine Berufung
(Verjährungshemmung: Zum Begriff der verjährungshemmenden “Verhandlungen” und zum Verhandlungsgegenstand im Falle eines behaupteten Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater)