Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „1000 Funkel“ – rechtzeitig eingelegter Widerspruch gegen die Löschung – fehlerhafte Zuordnung des Widerspruchsschreibens zu einer anderen Verfahrensakte – Aufhebung des die Löschung anordnenden Beschlusses – Kostenentscheidung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr – kein Verfahrensfehler des DPMA, sondern fehlerhafte Kennzeichnung des Widerspruchsschreibens durch den Prozessbevollmächtigten
Markenbeschwerdeverfahren – „barösta kaffeebar (Wort-Bild-Marke)/Rösta (Unionsmarke)“ – Warenidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen In-Verbindung-Bringens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – kein Bekanntheitsschutz