Markenbeschwerdeverfahren – “Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP” – originäre Kennzeichnungsschwäche – infolge Benutzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft – Übernahme in jüngere Kombinationsmarke: Wahrnehmung in beschreibendem Sinne und nicht als Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke – keine Prägung des Gesamteindrucks durch Übernahme in die jüngere Marke – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – kein Bekanntheitsschutz