Markenbeschwerdeverfahren – „Naturstrom Brüggen Energie aus Wasserkraft (Wort-Bild-Marke)/naturstrom AG (Wort-Bild-Marke)/Naturstrom (geschäftliche Bezeichnung)“ – Antrag auf Kostenauferlegung – Rücknahme des Widerspruchs – Möglichkeit der Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bei Übereinstimmung der Vergleichsmarken in einem offensichtlich schutzunfähigen Bestandteil – kein offenkundiges Fehlen der Verwechslungsgefahr – keine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens zu Lasten der Widersprechenden
Markenbeschwerdeverfahren – „ECR-Award II“ – keine Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu Marken, die eine Abkürzung (Akronym) neben der ausgeschriebenen Form enthalten auf Buchstabenfolgen in anderen Kombinationen