Markenbeschwerdeverfahren – „ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE (Wort-Bild-Marke)“ – eine übliche Platzgeschäftsbezeichnung für Apotheken ist in einem einschlägigen Produktzusammenhang nicht unterscheidungskräftig – keine Prägung einer Wort-Bild-Marke durch übliche Platzgeschäftsbezeichnung – Übereinstimmung der Vergleichszeichen in schutzunfähigen Wortbestandteil – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Peak Elements/Peek“ – zur Kennzeichnungskraft – zur rechtserhaltenden Benutzung – Benutzungsform verändert den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – klangliche Verwechslungsgefahr