Markenbeschwerdeverfahren – “HYUNDAI BlueDrive/BLUEMOTION” – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – Marke erhält produktidentifizierende Wirkung durch Automobilherstellerbezeichnung – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke
Markenbeschwerdeverfahren – “NatureXpress/X-PRESS” – zur rechtserhaltenden Benutzung – Form der Benutzung – keine Warenähnlichkeit – keine Verwechslungsgefahr