Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – Begründetheit der Kostengrundentscheidung wird im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft – zum Regelgegenstandswert in Löschungsverfahren – zum Interesse der Allgemeinheit an der Markenlöschung – Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten nach dem 1. Juli 2004: Anwendung des RVG – zum Rahmen der Geschäftsgebühr im Löschungsverfahren – keine tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit: Ansatz einer 1,3-fachen Mittelgebühr – zum Austausch der geforderten, nicht entstandenen Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr – zur Kostenverteilung in Kostenbeschwerdeverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – “Darstellung einer gefesselten und geknebelten Frau (Bildmarke)” – Verstoß gegen die guten Sitten – keine Eintragungsfähigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – Begründetheit der Kostengrundentscheidung wird im Kostenfestsetzungsverfahren nicht überprüft – zum Regelgegenstandswert in Löschungsverfahren – zum Interesse der Allgemeinheit an der Markenlöschung – Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten nach dem 1. Juli 2004: Anwendung des RVG – zum Rahmen der Geschäftsgebühr im Löschungsverfahren – keine tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit: Ansatz einer 1,3-fachen Mittelgebühr – zum Austausch der geforderten, nicht entstandenen Gebühr gegen eine entstandene, nicht geforderte Gebühr – zur Kostenverteilung in Kostenbeschwerdeverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – “Memo Care (Wort-Bild-Marke)/MEMO” – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – zu Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – “finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)” – zur Kostenentscheidung im Falle der Rücknahme des Widerspruchs nach außergerichtlichem Vergleich – Kostentscheidung ist auch bei Rücknahme des Widerspruchs in das an Billigkeitserwägungen auszurichtende Ermessen des Patentamts gestellt – zur Kostentragung im Kostenbeschwerdeverfahren – Rückzahlung der Beschwerdegebühr