Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „CODEBA/CODEBA (Wort-Bild-Marke)“ – rechtserhaltende Benutzung – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „PAULTEX (Wort-Bild-Marke)/PAUL“ – Einrede mangelnder Benutzung – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „Kuschelmonster/Monster/MONSTER (Unionsmarke)/MONSTER (Unionsmarke)/Monster“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – zur Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke durch Hinzufügung eines Wortes – zur Kennzeichnungskraft – nur die Benutzung eines Kennzeichens über längere Zeit und intensiv am Markt rechtfertigt das Zuerkennen eines erweiterten Schutzumfangs – Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Markenserie – kein Sonderschutz bekannter Marken

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „apPhone“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin (Benutzungsmarke)“ – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin Renaissance (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin Renaissance (Benutzungsmarke)“ – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt

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