Markenbeschwerdeverfahren – „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung“ – Verzögerungen der Briefbeförderung dürfen Bürgern nicht als Verschulden angerechnet werden – Vertrauen in die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten – Vertreter bzw. Anmelder war ohne Verschulden gehindert, die Frist einzuhalten – Glaubhaftmachung in der Beschwerdeinstanz durch eidesstattliche Versicherung – Wiedereinsetzung – Zurückverweisung an das DPMA
Markenbeschwerdeverfahren – „Happy Pet/Lucky-Pet“ – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist – Angabe der falschen Faxnummer – keine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle – Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich