Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – zur Kostenauferlegung – Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus – keine offensichtliche Schutzunfähigkeit – jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm entstandenen Kosten selbst
Markenbeschwerdeverfahren – „patprotect/PATPRO (Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Gefahr des mittelbaren In-Verbindung-Bringens