Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Vorrichtung zum Entfernen einer Zecke oder eines entsprechenden blutsaugenden Insekts (europäisches Patent)” – zur erfinderischen Tätigkeit
Markenbeschwerdeverfahren – “MAN AT WORK” – Bundespatentgericht entscheidet grundsätzlich im schriftlichen Verfahren – zur Wahrung des rechtlichen Gehörs – keine Unterscheidungskraft