Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Elektromechanische Einrichtung mit einem um mindestens eine erste und eine zweite Drehachse drehbaren Element“ – zum Beweis der Unrichtigkeit des durch eine Perforation beurkundeten Eingangsdatums eines Einspruchsschriftsatzes
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „Sporthelm“ – zur Bestimmung des Schutzgegenstands auf Grundlage der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale
(Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Nespresso-Kaffeekapsel (dreidimensionale Marke)“ – zum Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG – notwendige Verpackungsformen sind in gleicher Weise wie Warenformen auf Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 MarkenG zu prüfen – Gleichsetzen der Verpackung mit der Form der Ware – die dreidimensionale Gestaltung stimmt in wesentlichen Merkmalen mit den äußeren Merkmalen des Patentgegenstands einer deutschen Patentschrift überein – die wesentlichen Merkmale erfüllen eine technische Funktion – zur Beurteilung, ob die wesentlichen Formmerkmale einer Gestaltung zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind – Abstellen auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der entsprechenden Gestaltung)
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die Darlegung der wettbewerblichen Eigenart des Produkts; Vertrieb des Produkts unter fremder Kennzeichnung – Handfugenpistole
Patentnichtigkeitssache: Schutz für eine Ausführungsform bei Fehlen eines bestimmten in den Ausführungsbeispielen der Anmeldung enthaltenen Merkmals – Digitales Buch