(Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – Betriebskosten- bzw Heizkostennachforderung für frühere Bewilligungszeiträume – Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verursachung – Kostenübernahme bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 3 SGB 2)