Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilgerichtliche Überraschungsentscheidung im einer Mietsache (hier: Annahme eines konkludent geschlossenen Erlassvertrages hinsichtlich einer Modernisierungsmieterhöhung gem § 559 BGB) – Gegenstandswertfestsetzung