Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung – Auslegung als Berichtigungsantrag – Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel
(Zuständigkeit für Änderungen von Kirchensteuerfestsetzungen in Nordrhein-Westfalen – Einwendungen gegen die Berechnung der für die Kirchensteuer maßgeblichen “fiktiven” Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG)