Unvereinbarkeit der Regelung über die Käfighaltung von Legehennen (§§ 13b, 33 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 30.11.2006 sowie §§ 13b, 38 Abs 3, Abs 4 TierSchNutztV idF vom 01.10.2009) mit § 16b Abs 1 S 2 TierSchG sowie Art 20a GG – unzureichende Beteiligung der Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) als wesentlicher Verfahrensmangel – Befristete Weitergeltung der vorgelegten Vorschriften bis 31.03.2012
Wiedereinsetzung in Patentnichtigkeitssache: Übertragung der Fristberechnung auf Büropersonal bei Gesetzesänderung – Geänderte Berufungsbegründungsfrist
Kein Vertretungszwang im Prozesskostenhilfeverfahren – Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil – Fehlende Beschwer bei begehrter Verlustfeststellung
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren: Notwendige Befähigung des Bezirksrevisors in Ansehung gesetzlicher Neuregelung
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar – § 34 Abs 1 iVm § 52 Abs 47 und § 39b Abs 3 S 9 iVm § 52 Abs 1 S 2 EStG idFv 24.03.1999 nichtig, soweit danach für Entschädigungen iSd § 24 Nr 1 Buchst a EStG die sogenannte Fünftel-Regelung anstelle des zuvor geltenden halben durchschnittlichen Steuersatzes auch dann zur Anwendung kommt, wenn diese im Jahr 1998, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 09.11.1998 verbindlich vereinbart und im Jahr 1999 ausgezahlt wurden, oder – unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung – noch vor der Verkündung der Neuregelung am 31.03.1999 ausgezahlt wurden
Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt, verfassungsgemäß – Verpflichtung zu auf den 01.01.2007 zurückwirkender Neuregelung
Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der Aufnahme eines Studiums im darauf folgenden Wintersemester – Übergangszeit von über vier Monaten – Verfassungsmäßigkeit