(Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters – Art und Weise der Gestaltung von Werbemitteln – Kein Klärungsbedarf zur Auslegung des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG)
(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)
Entschädigung eines Bauunternehmers wegen Bauzeitverzögerung: Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Parteivorbringen des Auftraggebers zur Behinderungsursache
Neuordnung eines Netzes von markengebundenen Vertragswerkstätten: Markenspezifische Abgrenzung des vorgelagerten Ressourcenmarkts für Vertragswerkstätten; quantitative Selektion bei Umstellung eines qualitativ selektiven Vertriebssystems – Jaguar-Vertragswerkstatt