Verkehrsunfallprozess eines verletzten Fußgängers: Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung einer vorgetragenen alternativen Möglichkeit der Unfallverursachung; Darlegungs- und Beweislast für ein Fehlverhalten des Fußgängers
(Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – Verfassungsmäßigkeit des Ruhens bei Überschreitung der Grenzwerte nach § 21 Abs 7 ALG – keine hinreichende Substantiierung der Beschwerde bei Nichtmitteilung der relevanten Mindestgröße – kein grundsätzlicher Klärungsbedarf hinsichtlich einer fortbestehenden Prüfungspflicht des Gesetzgebers über die Wirksamkeit sog Hofabgabeklausel)