Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten – zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG
Ausländerrecht: Abschiebungshaft bei nachträglicher Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Ausweisung; Aufrechterhaltung des Einreiseverbots über die Fünfjahresfrist hinaus
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen – keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung