Unzureichend begründete Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 497 Abs 3 S 3 BGB mit Art 3 Abs 1 GG – mangelnde Auseinandersetzung des Vorlagebeschlusses mit einfachrechtlicher Rechtslage, verfassungsrechtlichen Anforderungen, verfassungskonformen Auslegungsalternativen und der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm