(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim – fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers – keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens – Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren – Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung – Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im Verhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen bestehenden Vergütungsansprüche in Fällen, in denen Apotheken Arzneimittel unter Außerachtlassung von Rabattverträgen abgegeben haben
(Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine Änderungssperre bei Änderungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AOunlautere Mittel); Hemmung der Verjährung bei Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug