Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Erfolgsaussichtsprüfung für die Rechtverfolgung bzw. Rechtsverteidigung durch das Rechtsmittelgericht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist – zu der die Strafgerichte treffenden Dokumentationspflicht