Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline „Nord Stream 2“ aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar
Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von Disziplinarhöchstmaßnahme; Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase
Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren Statusamt im beamtenrechtlichen bzw richterlichen Konkurrentenstreit – hier: keine Grundsatzannahme der Verfassungsbeschwerde geboten – offensichtlich fragwürdige Besetzungsumstände im Einzelfall fachgerichtlich zu klären – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Darlegung des Vorbringens aus dem fachgerichtlichen Beschwerdeverfahren (§ 146 VwGO) unzulässig