Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen – hier des Rechts auf Totenfürsorge gem Art 2 Abs 1 GG – bei der Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung nach § 161 Abs 2 VwGO
Zu den Anforderungen des Art 14 Abs 3 S 1 GG an die Bestimmtheit und den Inhalt der gesetzlichen Gestattung privatnütziger Enteignungen – Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 S 1 des „Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen“ (juris: KrDorRohrlG NW) mangels hinreichender Begründung unzulässig