Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung des passiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene mangels rügefähigen Rechts – ebenso insofern keine Prüfung einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Bürgermeisterwahl in Mecklenburg-Vorpommern
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens – hier: Verletzung der Grundrechte eines Ausländers aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 3 S 1 GG durch Ablehnung seines Habilitationsantrags – zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch überlange Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahrens (hier: vier Jahre) – teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung