Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte – keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zweifel an Zulässigkeit mangels hinreichend sicherer Möglichkeit der Zuordnung der Beitrittserklärungen zu Beschwerde – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs 1, Abs 2 BWahlG im Hinblick auf 5 %-Klausel